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   FG Rheinland-Pfalz, 28.07.2003 - 5 K 2749/01   

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https://dejure.org/2003,14182
FG Rheinland-Pfalz, 28.07.2003 - 5 K 2749/01 (https://dejure.org/2003,14182)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 28.07.2003 - 5 K 2749/01 (https://dejure.org/2003,14182)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 28. Juli 2003 - 5 K 2749/01 (https://dejure.org/2003,14182)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Frage der Arbeitnehmereigenschaft von Zustellern eines kostenlosen Wochenblatts

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Zur Frage der Arbeitnehmereigenschaft von Zustellern eines kostenlosen Wochenblatts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Abgrenzung Arbeitsverhältnis zum freien Dienstverhältnis durch Grad der persönlichen Abhängigkeit; Arbeitnehmerstatus eines Zeitungszustellers

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BFH, 24.07.1992 - VI R 126/88

    Arbeitnehmereigenschaft von Stromablesern

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 28.07.2003 - 5 K 2749/01
    Auch einfachste Arbeiten könnten auf der Grundlage von Werkverträgen erbracht werden (Hinweis auf BFH-Urteil vom 24. Juli 1992 VI R 126/88, BStBl II 1993, 155).

    Zudem ist nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs insbesondere bei einfachen Tätigkeiten regelmäßig von einer Weisungsabhängigkeit und damit von einer Eingliederung in den Betrieb des Auftraggebers auszugehen (vgl. etwa für den Stromableser BFH-Urteil vom 24. Juli 1992 VI R 126/88, BStBl II 1993, 155).

    Es ist in der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs geklärt, dass sich die Beantwortung der Frage einer nichtselbständigen oder selbständigen - unternehmerischen- Tätigkeit aus dem Gesamtbild der Verhältnisse ergibt (vgl. BFH-Urteile vom 18. Januar 1991 VI R 122/87, BStBl II 1991, 409 und vom 24. Juli 1992 VI R 126/88, a.a.O.).

  • BFH, 02.12.1998 - X R 83/96

    Zum Begriff der Selbständigkeit im Steuerrecht

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 28.07.2003 - 5 K 2749/01
    Ein Unternehmerrisiko im Sinne einer Tätigkeit auf eigene Gefahr und Rechnung liege dann vor, wenn der Steuerpflichtige für Ausfallzeiten keine Vergütung erhalte und bei persönlicher Verhinderung keine garantierten Einnahmen erziele (Hinweis auf BFH-Urteil vom 02. Dezember 1998 X R 83/96, BStBl II 1999, 534).

    Da es nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur Abgrenzung des Arbeitsverhältnisses von einem freien Dienstverhältnis in erster Linie auf den Grad der persönlichen Abhängigkeit ankommt (vgl. dort zum Arbeitnehmerstatus eines Zeitungsausstellers: BAG-Urteil vom 16. Juli 1997 - 5 AZR 312/96, Der Betrieb -DB - 1997, 2437 ), ist es daher möglich, dass steuerrechtlich ein freies Dienst- bzw. Auftragsverhältnis, arbeitsrechtlich dagegen ein Arbeitsverhältnis vorliegt und umgekehrt (vgl. BFH-Urteile vom 14. Dezember 1978 I R 121/76, BStBl II 1979, 188 und vom 02. Dezember 1998 X R 83/96, BStBl II 1999, 534).

  • FG Münster, 23.05.2001 - 8 K 158/98

    Abgrenzung von selbständiger und nichtselbständiger Tätigkeit bei

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 28.07.2003 - 5 K 2749/01
    Demzufolge habe auch das Finanzgericht Münster in seinem Urteil vom 23. Mai 2001 (Az.: 8 K 158/98) die Selbständigeneigenschaft von Zeitungsausträgern bejaht.

    Insoweit unterscheidet sich die vorliegende Vertragskonstellation von dem der Entscheidung des Finanzgerichts Münster (Urteil vom 23. Mai 2001 - 8 K 158/98 L, EFG 2001, 1200) zugrundeliegenden Sachverhalt.

  • BFH, 18.01.1991 - VI R 122/87

    Kriterien für die Abgrenzung der bei einem Auftraggeber eingesetzten Mitarbeiter

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 28.07.2003 - 5 K 2749/01
    Es ist in der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs geklärt, dass sich die Beantwortung der Frage einer nichtselbständigen oder selbständigen - unternehmerischen- Tätigkeit aus dem Gesamtbild der Verhältnisse ergibt (vgl. BFH-Urteile vom 18. Januar 1991 VI R 122/87, BStBl II 1991, 409 und vom 24. Juli 1992 VI R 126/88, a.a.O.).
  • BFH, 12.04.1994 - IX R 101/90

    Einholung eines Sachverständigengutachtens (§ 76 FGO )

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 28.07.2003 - 5 K 2749/01
    Der beantragten Beweiserhebung bedurfte es daher nicht (vgl. BFH-Urteil vom 12. April 1994 IX R 101/90, BStBl II 1994, 660; Gräber/von Groll, Finanzgerichtsordnung Kommentar, 5. Aufl., § 76 Rz. 24).
  • BAG, 16.07.1997 - 5 AZR 312/96

    Arbeitnehmerstatus eines Zeitungszustellers

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 28.07.2003 - 5 K 2749/01
    Da es nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur Abgrenzung des Arbeitsverhältnisses von einem freien Dienstverhältnis in erster Linie auf den Grad der persönlichen Abhängigkeit ankommt (vgl. dort zum Arbeitnehmerstatus eines Zeitungsausstellers: BAG-Urteil vom 16. Juli 1997 - 5 AZR 312/96, Der Betrieb -DB - 1997, 2437 ), ist es daher möglich, dass steuerrechtlich ein freies Dienst- bzw. Auftragsverhältnis, arbeitsrechtlich dagegen ein Arbeitsverhältnis vorliegt und umgekehrt (vgl. BFH-Urteile vom 14. Dezember 1978 I R 121/76, BStBl II 1979, 188 und vom 02. Dezember 1998 X R 83/96, BStBl II 1999, 534).
  • BFH, 14.12.1978 - I R 121/76

    Arbeitnehmereigenschaft - Rundfunkmitarbeiter

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 28.07.2003 - 5 K 2749/01
    Da es nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur Abgrenzung des Arbeitsverhältnisses von einem freien Dienstverhältnis in erster Linie auf den Grad der persönlichen Abhängigkeit ankommt (vgl. dort zum Arbeitnehmerstatus eines Zeitungsausstellers: BAG-Urteil vom 16. Juli 1997 - 5 AZR 312/96, Der Betrieb -DB - 1997, 2437 ), ist es daher möglich, dass steuerrechtlich ein freies Dienst- bzw. Auftragsverhältnis, arbeitsrechtlich dagegen ein Arbeitsverhältnis vorliegt und umgekehrt (vgl. BFH-Urteile vom 14. Dezember 1978 I R 121/76, BStBl II 1979, 188 und vom 02. Dezember 1998 X R 83/96, BStBl II 1999, 534).
  • BFH, 03.08.1978 - VI R 212/75

    Die Tätigkeit eines Synchronsprechers bei der Synchronisierung eines

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 28.07.2003 - 5 K 2749/01
    Als einfache Tätigkeiten werden vor allem Handarbeiten beurteilt, bei denen der Tätige kaum eine eigene Initiative entfalten kann und deshalb besonders den Weisungen des Auftraggebers unterliegt (BFH-Urteil vom 3.8. 1978 VI R 212/75, BStBl II 1979, 131).
  • ArbG Oldenburg, 07.06.1996 - 3 Ca 819/95

    Zusteller einer Sonntagszeitung (drei Arbeitsstunden pro Woche) kein Arbeitnehmer

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 28.07.2003 - 5 K 2749/01
    (Hinweis auf das Urteil des ArbG Oldenburg vom 07. Juni 1996 - 3 Ca 819/95, Betriebsberater -BB- 1996, 2148 und den Beschluss des LG Darmstadt vom 09. März 2000 - 5 T 1294/99, Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht-Rechtsprechungsreport - NZA-RR - 2001, 631) .
  • LG Darmstadt, 09.03.2000 - 5 T 1294/99

    Abgrenzung der Zuständigkeiten zwischen den ordentlichen und den Arbeitsgerichten

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 28.07.2003 - 5 K 2749/01
    (Hinweis auf das Urteil des ArbG Oldenburg vom 07. Juni 1996 - 3 Ca 819/95, Betriebsberater -BB- 1996, 2148 und den Beschluss des LG Darmstadt vom 09. März 2000 - 5 T 1294/99, Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht-Rechtsprechungsreport - NZA-RR - 2001, 631) .
  • FG Rheinland-Pfalz, 01.06.1994 - 1 K 1422/93

    Lohnsteuer; Arbeitnehmereigenschaft eines Geschäftsführers

  • SG Frankfurt/Main, 13.12.2016 - S 8 U 62/13
    Als Prospektverteiler war der Kläger in der Sozialversicherung grundsätzlich als Beschäftigter im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII und nicht als selbständiger Unternehmer anzusehen (grundlegend: BSG, Urteil vom 19. Januar 1968 - 3 RK 101/64 -, juris; so auch Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 26. Juli 2006 - L 17 U 64/05 -, juris; Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 23. Oktober 2003 - L 7 U 5158/99 -, Rn. 44, juris; vgl. auch Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 27. April 2006 - L 1 KR 124/05 -, Rn. 16, juris m.w.N.; vgl. auch Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 28. Juli 2003 - 5 K 2749/01 -, Rn. 45, juris).
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